In der ab dem 03. April 2022 gültigen Fassung der CoronaschutzVO NRW, die am 30.04.2022 außer Kraft tritt, wurden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes abgeschafft. Im Sportbereich gibt es seit gestern keine Einschränkungen mehr. Sämtliche Zugangsbeschränkungen wie z. B. die 3G-Regel, Zuschauerbegrenzungen oder die Maskenpflicht sind aufgehoben. Sportler*innen und Besucher*innen von Sportveranstaltungen sind allerdings angehalten, die Empfehlung, in Zuschauerbereichen eine Maske zu tragen, zu beachten.