Beitragsordnung des TGV Bonn 1967 e.V.
in der von der Mitgliederversammlung am 16.01.2020 beschlossenen Fassung
Gültig ab 01.01.2020
Der Jahresbeitrag beträgt:
für die Mitgliedergruppe |
Betrag |
---|---|
Erwachsene ab 18 Jahren |
126,00 Euro |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
|
|
Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Azubis (mit Nachweis) |
78,00 Euro |
Familienbeitrag (schließt alle Kinder bis 25 Jahre ein) |
252,00 Euro |
Wanderer - sofern ausschließlich in diesem Fachbereich aktiv |
48,00 Euro |
Teilnehmerbeitrag zu einer Wanderung für Nicht-Mitglieder |
4,50 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 1 Trainingseinheit - zusätzlich |
12,00 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 2 Trainingseinheiten - zusätzlich |
24,00 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 3-4 Trainingseinheiten - zusätzlich |
48,00 Euro |
Inaktive Mitglieder (Fördermitglied, keine Teilnahme an Angeboten des Vereins) |
18,00 Euro |
Mitarbeiter |
48,00 Euro |
Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
Der Beitrag gilt grundsätzlich für das laufende Kalenderjahr. Er ist ohne Aufforderung jährlich im Voraus zu Beginn eines Jahres, spätestens jedoch bis zum 31. März auf das Vereinskonto (s. unter Punkt 6) zu überweisen, bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe des Jahres, so wird der jeweils anteilige Beitrag erhoben. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung des Beitrags jährlich zum 01.04. bzw. bei Neueintritt während des Jahres wie in der Anmeldebestätigung angegeben. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.
Die Mitgliedschaft im Verein wird nur wirksam, wenn der Jahresbeitrag für das laufende Jahr, spätestens einen Monat nach Zugang des Aufnahmeschreibens auf dem Vereinskonto eingegangen ist.
Ist ein Mitglied mit dem Beitrag im Rückstand, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Bei einer 2. erfolglosen Mahnung muss das Mitglied mit dem Ausschluss vom Sportbetrieb und Streichung der Mitgliedschaft unter der Beitreibung der Beitragsrückstände rechnen.
Die Mahngebühren betragen für die 1. Mahnung das 4-fache des aktuellen Briefportos, für die 2. Mahnung das 8-fache des aktuellen Briefportos.
Zuviel entrichtete Beiträge werden nur auf Antrag erstattet. Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlass der Beiträge in Härtefällen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Solche Anträge werden vertraulich behandelt.
Vereinsaustritte (Kündigungen) können gemäß Vereinssatzung nur schriftlich mit einmonatiger Kündigungsfrist zu einem Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) eines Jahres erfolgen. Am einfachsten geht dies per E-Mail an
Beitragskonto: Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE73 3705 0198 0018 5803 24
Die Gläubiger-Identifikationsnummer des TGV Bonn bei SEPA-Lastschriften lautet: DE16TGV00000798670