Liebe Mitglieder,
die Mitgliederversammlung im März 2024 wird über eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge entscheiden müssen. Da der Beitrag für das Jahr 2024 zeitnah nach der Sitzung fällig wird, möchten wir euch diesen Antrag bereits jetzt transparent machen, so dass sich alle darauf einstellen können.
Wir haben lange versucht eine Beitragserhöhung zu vermeiden, jedoch zeigt unser Haushalt, dass notwendige Spielräume fehlen. In erster Linie geht es also nicht um große Veränderungen, sondern um eine solide Kostendeckung für die bestehenden Angebote des Vereins. Besonders erschwert wird die Haushaltssituation durch die allgemeine Preissteigerung, die z.B. einen Inflationsausgleich für unsere Mitarbeiter-Honorare bedeutet, sowie eine veränderte Alters- und Beitragsstruktur unserer Mitglieder.
Um all dem gerecht zu werden und trotzdem „Sport für Alle“ anbieten zu können, haben wir uns zu folgendem Vorschlag an die Mitgliederversammlung entschlossen:
Für die Mitgliedergruppe | Beitrag bisher | Beitrag ab 01.01.2024* |
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Erwachsene ab 18 Jahren |
126,00 Euro |
144,00 Euro |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
|
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Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Azubis (mit Nachweis) |
78,00 Euro |
96,00 Euro |
Familienbeitrag (schließt alle Kinder bis 25 Jahre ein) |
252,00 Euro |
252,00 Euro |
Wanderer - sofern ausschließlich in diesem Fachbereich aktiv |
48,00 Euro |
54,00 Euro |
Teilnehmerbeitrag zu einer Wanderung für Nicht-Mitglieder |
4,50 Euro |
4,50 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 1 Trainingseinheit - zusätzlich |
12,00 Euro |
24,00 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 2 Trainingseinheiten - zusätzlich |
24,00 Euro |
36,00 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 3-4 Trainingseinheiten - zusätzlich |
48,00 Euro |
60,00 Euro |
Inaktive Mitglieder (Fördermitglied, keine Teilnahme an Angeboten des Vereins) |
18,00 Euro |
20,00 Euro |
Mitarbeiter |
48,00 Euro |
48,00 Euro |
Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
beitragsfrei |
*) vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung im März 2024
Im gleichen Prozess werden wir der Mitgliederversammlung vorschlagen die Vereinssatzung so anzupassen, dass für neue Mitglieder der Beitragseinzug im SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend ist. Schon heute nutzen über 90% der Mitglieder die Möglichkeit, dass der Beitrag eingezogen wird. Dieses Verfahren erleichtert uns die Verwaltung der Zahlungseingänge enorm. Gleiches gilt für neu beginnende Kurse.
Für bestehende Mitgliedschaften wird der Lastschrifteinzug keine Pflicht. Gleichwohl erleichtert ihr uns die Arbeit, wenn diejenigen von euch, die heute Beiträge überweisen, dem TGV Bonn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dazu füllt ihr bitte das entsprechende Formular Formular_Erteilung_SEPA-Lastschriftmandat_TGV_Bonn aus und sendet es an
Bei Fragen steht euch der geschäftsführende Vorstand (1. und 2. Vorsitzende, 1. und 2. Kassenwart) einzeln oder zusammen unter
Euer Vorstand
Bis zu einem Beschluss der obenstehenden Ausführungen durch die Mitgliederversammlung gelten die bisher beschlossenen Beiträge sowie folgende Festlegungen:
- Der Beitrag gilt grundsätzlich für das laufende Kalenderjahr. Er ist ohne Aufforderung jährlich im Voraus zu Beginn eines Jahres, spätestens jedoch bis zum 31. März auf das Vereinskonto zu überweisen, bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe des Jahres, so wird der nach Kalendermonaten anteilige Beitrag erhoben (z.B. bei Eintritt zum 01.08. -> 5/12 des Jahresbeitrags für das Eintrittjahr). Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung des Beitrags jährlich zum 01.04. bzw. bei Neueintritt während des Jahres wie in der Anmeldebestätigung angegeben. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen. - Die Mitgliedschaft im Verein wird nur wirksam, wenn der Jahresbeitrag für das laufende Jahr, spätestens einen Monat nach Zugang des Aufnahmeschreibens auf dem Vereinskonto eingegangen ist.
- Ist ein Mitglied mit dem Beitrag im Rückstand, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Bei einer 2. erfolglosen Mahnung muss das Mitglied mit dem Ausschluss vom Sportbetrieb und Streichung der Mitgliedschaft unter der Beitreibung der Beitragsrückstände rechnen.
Die Mahngebühren betragen für die 1. Mahnung das 4-fache des aktuellen Briefportos, für die 2. Mahnung das 8-fache des aktuellen Briefportos. - Zuviel entrichtete Beiträge werden nur auf Antrag erstattet. Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlass der Beiträge in Härtefällen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Solche Anträge werden vertraulich behandelt.
- Vereinsaustritte (Kündigungen) können gemäß Vereinssatzung nur schriftlich mit einmonatiger Kündigungsfrist zu einem Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) eines Jahres erfolgen. Am einfachsten geht dies per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . - Beitragskonto: Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE73 3705 0198 0018 5803 24
- Die Gläubiger-Identifikationsnummer des TGV Bonn bei SEPA-Lastschriften lautet: DE16TGV00000798670